Nachdem das Grundsteuer-Reformgesetz (GrStRefG) am 08. November 2019 durch den Bundesrat beschlossen wurde, wird die neue Grundsteuer nach einer Übergangsfrist zum 01. Januar 2025 fällig. Das Bundesmodell erlaubt es den Ländern mit einer Öffnungsklausel auch eigene Grundsteuermodelle zu gestalten.

Die erste Hauptfeststellung der Grundstückswerte erfolgt zum Stichtag 1. Januar 2022 und ist im Zeitraum von 01. Juli bis 31. Oktober zu melden. Durch diese Meldungen entstehen den Unternehmen der Wohnungs- und Immobilienwirtschaft teilweise erhebliche Aufwände. Gleichwohl es auch zu steuerrechtlichen Fragestellungen kommen kann, die mit der jeweiligen Steuerberatung zu besprechen sind, wird die GAP den Anwendern von immotion® eine Lösung bereitstellen, welche den Datenaustausch mit den Steuerbehörden wesentlich vereinfachen wird. Diese Lösung orientiert sich am Bundesmodell der Grundsteuerreform, kann aber auch Landesmodelle bearbeiten, sofern sich der Meldeumfang mit dem Bundesmodell deckt, oder aber geringer ist.

Die GAP-Group wird den Anwendern von immotion® das unterstützende Tool Modul „AGIT“ für den Informationsaustausch zwischen Wohnungsunternehmen und Steuerbehörde anbieten.

Wenn Sie sich für das neue Modul „AGIT“ interessieren, senden Sie gern Ihre Angebotsanfrage an immotion@ces-dresden.de.

Bei Rückfragen wenden Sie sich gern an die immotion® HOTLINE. Vielen Dank.

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